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Chalisti Volume 3


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CCCCC H H AA L I SSSSS TTTTTT I
C H H A A L I S TT I
C HHHHHH AAAA L I SSSS TT I
C H H A A L I S TT I
CCCCC H H A A LLLLLL I SSSSS TT I

Ausgabe 3

Editorial.............................RC..........CRC1
Ignoranten............................NE..........CNE4
Moeglichkeiten des Umweltschutzes.....FA..........CFA5
G10: Die Gesetze......................DS..........CDS6
G10: Das Ikoe.........................DS..........CDS7
G10: Das MIK schreibt dazu............MK..........CMK8
G10: Parteien und Behoerden...........FA..........CFA9
G10: Meinung eines Chaoslers..........FA..........CFAA
DES oder wie versteckt man sich.......FA..........CFAC
Einfuehrung in VM/CMS.................FA..........CFAD
KIF - eine Droge......................FA..........CFAB
Kurzmeldungen.........................RC..........CRC2
Impressum.............................RC..........CRC3

Erlaeuterungen: DS - Datenschleuder
RC - Redaktion Chalisti
MK - Mik-Magazin
NE - Uebernommen aus einem Netzwerk
FA - Freier Artikel (Autorenangabe am Anfang oder
Ende des Artikels)

Die Artikelkennung (CDS1,CMK2,etc) dient zum suchen der Artikel mit
Editoren und Textverarbeitungssystemen. Mit der Marke 'NEXT' kann gleich
zum naechsten Artikel gesprungen werden.

--------------------------------------------------------------------------
NEXT CRC1

Editorial

Einige fanden sie gut. Einige fanden sie schlecht. Nun ist sie weg.
Nein. Ich rede nicht von der Chalisti. Gemeint ist das zu Stein gewordene
Monument von Hilflosigkeit, Unfreiheit und Teilung einer Welt.
Geboren: 13. August 1961, Gestorben: 9.Novemer 1989. Die Mauer.

Wie viele habe ich in der Nacht vom 9. auf den 10. November vor dem Fernsehen
gesehen und konnte kaum glauben was da in Berlin geschah. Am 9.11.1989 wurde
nicht die Teilung Deutschlands beendet. Darauf ist weder Deutschland, noch
Europa vorbereitet. Es ist viel wichtiger. Man hat angefangen die Teilung der
Welt zu beenden. Wenigstens zwischen Ost und West.

Noch ist in dieser Welt viel Konfrontationsdenken angesagt. West vs Ost.
Schwarz vs Weiss. Links vs Rechts. CCC vs Post. SW vs RS. Subnet vs Unido.
Techniker vs Inhaltler. Die geistige Mauer existiert bei vielen weiter und
wird nicht abgerissen. Neues Denken muss ueberall angesagt sein. Nicht
einzelne, sondern ganze Gruppen muessen ueber Mauern - auch geistige Mauern -
springen.

Die meisten der Leser werden im Jahre 2030 noch Leben. Einige vielleicht auch
noch 2050. Auf jeden Fall werden sie von den Zeiten erzaehlen koennen, wo ein
Mann in Moskau der Welt die Angst nahm, die Zeit wo die Grossmaechte anfingen
die schrecklichsten Waffen die Menschen je ersonnen haben zu vernichten, die
Zeit wo die Voelker Europas zusammenwuchsen, die Zeit wo Menschen entdeckten
das man die Umwelt und Leben jeglicher Form achten muss, wenn nicht eben diese
Umwelt uns vernichten soll. Wir wissen nicht, ob wir in 40 oder 50 Jahren so
ueber diese Zeit reden koennen. Solange uns Menschen wie Lobi im Artikel
'Ignoranten' einen Spiegel vorhalten koennen, solange koennen wir nicht sicher
sein, dass sich Einsicht ueberall durchsetzt.

Wir haben keine Sicherheit - nicht mal eine hohe Wahrscheinlichkeit - das
unsere Welt und unsere Zivilisation weiterbestehen wird. Wir haben aber die
Hoffnung. Und das ist schon mehr als in den Jahrzehnten zuvor. Irgendwo hies
es mal: 'Was kann der Mensch auf Erden besseres tun, als Mensch zu sein.'.
Vielleicht kommt ja wirklich noch die Zeit, dass wir genau das sein koennen:
Menschen.

Das Ende der Mauer in Berlin hat Hoffnung gebracht, viellecht kommen mir
daher diese Gedanken gerade in diesen Tagen , obwohl - oder vielleicht
gerade weil - wir um das Leben eines Weggefaehrten und Freundes bangen.
Den auch uns bleibt nix weiter als die Hoffnung.

Frank Simon

16.11.89
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NEXT CNE4

Wir Ignoranten !

Vorwort

Was nun folgt, ist der nackte Wahnsinn der heutigen Zeit.
Was folgt ist keineswegs eine Erzaehlung aus meinem Leben.
Dennoch betrifft das Folgende auch mich zum Teil.
In der Hauptsache aber ist das was folgt EIN Resultat der Beobachtung
meiner Umwelt. Eine erschreckende Beobachtung.
Der reale Wahnsinn, von Ignoranz getragen.

Nun geht es los ...

Es wird Zeit, zu sehen wie der mehr oder weniger typische Deutsche
seine Umwelt behandelt. Ignorieren wir es einfach,so schlimm kann
es nicht werden.

Es ist kaum ein paar Tage her, da fuhr ich mit meinem Buss durch die
Innenstadt. Ein Plakat mit der Werbung :"Nicht alles was rot ist, ist
Ketchup" ignoriere ich. Das, was fuer den Mann am besten ist, weiss ich
selbst am besten ! Ich ignorier es also. (Bilett oder so).
Die alte Dame, die mit einem Fahrschein von anno Domini zu mir kommt,
lach ich aus, was gehen mich auch deren Sorgen an ?
Dass mein Wagen 12 Jahre alt ist, und streng genommen eine "Dreck-
schleuder" ist ignorier ich. Wer mir mit nem "Kat" kommt, lach ich aus.
Dass ich im Winter zum Skifahren stundenlang fahren muss, wegen des dummen
Staus ignorier ich. Stundenlanges anstehen am Skilift geniesse ich als
"Ruhepause". Im Herbst gehe ich Bergwandern, aber nicht auf den Berg wo
ich Skifahre, der iss ja im Sommer kahl, braun und haesslich.
Dass ich im Sommer mit tausenden von Leuten im gleichen See baade stoert
mich schon seit meiner Kindheit nicht. Dass das Gras an den Seen heute
laengst nicht mehr nach Grass riecht, sondern nach Kokosoel wiedert mich
an. Aber was solls, da fahr ich eben wo anders hin, breite mein Handtuch
am Ufer aus, und reibe mich mit Tiroler Nussoel ein. Na klar, wegen der
gefaehrlichen Sonnenstrahlung von wegen dem Ozonloch.
Gegen Abend mach ich mit tausend anderen mein Lagerfeuer an der Isar.
Das Holz dazu hol ich wie die anderen aus dem umliegenden Gebuesch,
es gibt eh genug kaputte Waelder ! Und ausserdem, all die anderen machen
es ja genauso.
Dass ich in der Isar seit Jahrzenten schon nicht mehr baden darf braucht
mich nicht zu stoeren, das war schon so, seit ich denken kann.

Letztes Wochenende bin ich mal nicht zu einem der ueberlaufenen Seen
gefahren, hab da nen Tip von nem Freund bekommen, ganz abgelegen,
"den See kennt keiner", so nach dem Motto. Und das hatt ich dann auch davon,
die letzten Kilometer zum See waren dann auch Sandstrasse. Sauerei sowas,
wende da mehr als 40 faehrst, kannste deinen Wagen waschen lassen.
Wird Zeit, dass die da mal teeren !

Haehae, ein gutes hatte die Sache allerdings. Auf der Sandstrasse sind
mir ein paar "gruene" Oekofreaks auf ihren Fahrraedern begegnet. hihi,
kurz Gas gegeben, und die Staubwolke war perfekt ! Dachte schon, die
bruellen gar nicht mehr.

Der See selber war nicht gerade gastfreundlich, lauter Muecken, Schilf
(hab mir die Fuesse aufgeschnitten) und total lackes Wasser.
Das Auto schnell im Gebusch versteckt, zwecks Hitze, (waere fast in dem
sch... Dickicht steckengeblieben) und dann flugs die Autobatterie ausgebaut.
Schliesslich braucht die Stereoanlage bei den Liegestuehlen richtig "Saft" !
( Auf die Dauer hilft nur Power ! Hab "Van Halen" aufgelegt, und den
Lautstaerkeregeler auf Anschlag gestellt !)
Am Nachmittag hab ich dann gemerkt, dass ich den Traeger Bier fuer mich
und meine Frau Daheim vergessen hatte. Mist, und in dieser oeden
Wildnis gabs ja nicht mal nen Kiosk ! Schon schwach sowas.
Gegen Abend wurden dann die Muecken all zu laestig, also hab ich hurtig
mein Zeug ins Auto gepackt. Musste nur noch schnell meinen Muell im
Unterholz verstecken, braucht ja keiner zu wissen, dass ich hier war.
Laut Schild wars'n Biotop oder so. Bloedsinn, hab ausser Insekten kein
Tier gesehen.
Nur noch schnell gucken, wo die naechste Autobahn laeuft, und dann schnell
nach Hause.

Mensch hab ich mich geargert, beim Heimfahren. Hab doch glatt meinen
Sperrmuell Daheim vergessen. Hmm, und wohin mit den alten Farbresten
vom Malern ? Hatt ich die nicht vor 2 Jahren einfach in die Muelltonne
geworfen ? Nee, hab'se vorher im Kloo ausgeleert. Sonst schimpft der Haus-
meister wieder, weil der Tonnenraum von Farbresten versaut ist.
Einfach ignorieren, den bloeden Tuerken !

Ueberhaupt, fragt mich doch letztens das halbwuechsige tuerkische
Freuchtchen ( Sohn vom Hausmeister ) in der Garage nach 'ner Zigarette.
Der soll doch Zuhause in der Tuerkei rauchen, wenn er's sich leisten kann.
Alles Arbeitsscheue, diese Tuerken, und dann noch brave deutsche Buerger
anschnorren. Das Letzte ist das !

Und stinken tuts bei denen in der Wohnung ! Grauenhaft. Meine Frau hat mir
mal erzaehlt, dass es bei denen in der Wohnung aussieht wie bei Hempels
unterm Sofa. Ist schon ein schlampiges Volk, diese Auslaender !
Meine Frau war damals zu dem tuerkischen Hausmeister gegangen, weil bei
uns ein Hahn tropfte, und dieser faule Gastarbeiter hielt es erst nach
3 Tagen fuer noetig, bei uns vorbeizuschaun. Solange haben wir aber erst
gar nicht gewartet, war ja klar dass der nicht kommt. Gleich wie meine
Frau von dem Schlamper zurueckkam, hatt sie den Brief an die Hausverwaltung
aufgesetzt, mit ner saftigen Beschwerde ueber den Hausmeister natuerlich.
Und die haben auch prompt reagiert. Genau als der Tuerke kam um den Hahn
zu reparieren, rief uns die Hausverwaltung an, entschuldigte sich,
( faselten irgendwas von personellem Notstand ) und versprachen, den
Auslaender zum naechsten 1. zu kuendigen. Alles Kinkerlitzchen sag ich,
fristlos waere die einzig richtige Massnahme, und dann auch gleich das
ganze Pack, mit Kind und Kegel dahin zurueckschicken, woher sie gekommen
sind !

Na jedenfalls, als der Muselman dann kam, hab ich ihn gleich wieder
rausgeworfen, sowas kommt mir doch nicht in die Wohnung. Wer weiss, wenn
die Nachbarn mitbekommen haetten, dass ich nen Tuerken reinlass, haette
es gleich wieder ein Gerede gegeben. Vonwegen Tuerken-Freund und so.
Nee, das passiert mir nicht !
Mann stelle sich das vor, als ich dem faulen Tuerken dann im Hausgang so
richtig die Meinung gesagt habe, wollte er sich auch noch aufregen.
Er, er der Gastarbeiter will mich vor meiner Wohnungstuer, in meinem Land
einen krummen Hund und scheiss Deutscher heissen ! Na ja, gesagt hat er es
nicht, aber er wollte ! Meine Frau jedenfalls wird bezeugen sie haette es
gehoert. Die Anzeige wegen uebler Nachrede hatt er auf alle Faelle bekommen.
Waer ja noch schoener. Der soll erstmal richtig blechen, bevor er in
die Tuerkei abgeschoben wird ! Fuer was hab ich denn sonst eine Rechts-
schutzversicherung ?

Meine Frau und ich haben uns entschieden, in Zukunft fremdlaendische
Lokale zu meiden. Der "Grieche" hat uns damals ja einen unzumutbaren
Frass vorgesetzt. Wir gehen, wenn ueberhaupt nur noch zu "Francesco".
Das ist zwar auch ein Italiener, aber die Kinder moegen halt so gern
die Spaghetti. ( ich moecht ja nix sagen, aber das ist ein richtiger
Papagello. Wie der sich seine Lizenz fuer die Wirtschaft ergaunert hat
wuerd mich auch interessieren. Wahrscheinlich ueber die Maffia.)
Vor 2 Jahren ist sein Lokal abgebrannt, klarer Fall von Schutzgeldern.
Ich glaub nicht, dass der das Lokal noch lange hat.
Aber das ist uns wurscht.
Dieses Jahr wollten wir uebrigens nach Jesolo fahren. Das haben wir
aber abgesagt, da solls ja auch die Algenpest haben.
Das ist auch wieder typisch fuer diese Auslaender, die lassen das Meer
einfach verschmutzen, und muten dann uns Deutschen zu, das wir da rein-
gehen. Jetzt warten wir halt, bis das grosse Schwimmbad bei Jesolo oder
so fertig ist. Das ist auch ganz gut so, dann brauchen unsere Kinder
nicht immer dieses Salzwasser beim baden verschlucken.
Jetzt bleiben wie dieses Jahr halt in Deutschland, im Urlaub.
Ist auch nicht schlecht, da sparen wir eine Menge Geld.

Das koennen wir naechstes Jahr ganz gut fuer die neuen Moebel gebrauchen.
Wir ziehen in eine Sozialwohnung. Das hoert sich zwar schlimm an, ist aber
eine Super Sache. Das ist ein Neubau, 105 qm in guestiger Lage, und fuer
nur 645,- DM. Ja, ich bin ja nicht bloed, und zahl die Wahnsinnssummen
auf dem freien Wohnungsmarkt. Ich verdien ja nicht schlecht, meine Frau
arbeitet auch halbtags (schwarz natuerlich), aber bei 1400,- Mark
Miete + Nebenkosten koennten wir uns dann nicht mehr 3 Urlaube im Jahr
leisten. Ausserdem wollen wir ja unseren Kindern was bieten.
Wir haben damals zur Ueberpruefung vom Sozialamt meine Schwiegeroma fuer
ein viertel Jahr zu uns aus dem Altersheim geholt. Mit unseren 2 Kindern,
war das dann auch gar kein Problem, dass wir die neue Wohnung bekommen.
Aber das viertel Jahr war schon ekelhaft. Immer die alte Person bei uns
in der Wohnung, das ist schon eine Belastung. Und stinken tut so ein alter
Mensch, das glaubt man gar nicht. Die alten Leut waschen sich ja auch nicht.
Aber uns war das nur recht, grad wegen der Frau vom Sozialamt. Natuerlich
hab ich die alte Oma nicht gewaschen, meine Frau erst recht nicht. Der
hat es ja noch mehr davor geekelt. Wir haben halt recht drauf geschaut,
das die Omo schoen in ihrem Zimmer bleibt, das sie nicht so stoert.
Sie hat das Zimmer mit unserem Kleinen gehabt, dem hat der Gestank nix
ausgemacht, der macht ja selber noch in die Hosen.
Es war eine harte Zeit, aber jetzt ist die Alte ja wieder im Heim.
Da ist sie gut aufgehoben und stoert niemanden. Das klingt vieleicht hart,
aber so ist die Realitaet. In der heutigen Zeit geht's eben nicht mehr
anders, da muessen die alten Leute ins Heim, weil man einfach nicht
die Zeit hat sich drum zu kuemmern, und es auch laestig wird.
Besucht haben wir sie seither nicht. Das bringt auch nichts, weil entweder
erinnern sich die alten Leute durch den Besuch an fruehere Zeiten, und sie
erzaehlen irgend einen alten Schmarrn, meisst aber erkennen sie einem
nicht einmahl mehr, oder kriegen den Besuch gar nicht mit. Dann war die
ganze Plagerei ja eh umsonst. Schad ums Benzin.
Wir schicken der alten Dame alle Weihnacht einfach eine Glueckwunschkarte,
die bekommt sie dann vorgelesen, und freut sich dann genauso.
Ich weiss jetzt gar nicht wann die alte Frau eigentlich Geburtstag hat.
Ist auch wurscht, Sie kriegts ja eh nicht mehr mit, und ich glaube die
Feiern sind auch ganz nett im Altersheim.
Ab und zu schicken wir auch der betreuenden Schwester im Heim einen
20,- Markschein, dann gibt sie sich ein wenig mehr mit der alten Frau ab,
und man muss sich spaeter einmal, am Grab keine Vorwuerfe machen.

Jetzt muss ich erstmal zu meinem grossen Sohn ins Zimmer und ihn beruhigen.
Der ist noch ein rechter Weichling. Heute ist sein Hund ueberfahren worden.
Der heult jetzt Rotz und Wasser. Jetzt geh ich schnell und sag ihm dass er
Morgen einen neuen bekommt. Ich muss mich beeilen, weil in 5 Minuten
legt meine Frau "Freitag der 13." in den Video ein. Den Film muss ich
unbedingt sehen. Und ein paar Flaschen Bier brauch ich auch noch.

Eigenlich ist die Welt schon grausam, aber mit ein wenig Ignoranz zur
rechten Zeit kommt man ganz gut durch. Mann muss sich ja auch nicht
ueber alles Gedanken machen, oder ?

Lobi / Peter Lobenstein

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NEXT CFA5

Moeglichkeiten des Umweltschutzes

Vor ein paar Tagen habe ich einen sehr interessanten Vortrag von Professor
Prosi (Wirschaftswissenschaftler an der Uni Kiel) ueber Umweltschutz in der
Marktwirtschaft gehoert und da ich finde, dass seine Ideen so manches der
heutigen Probleme loesen koennten, schreibe ich nun einen kleinen Artikel;
vielleicht findet ja der eine oder andere Gefallen an den Ideen.

Im Moment sieht es so aus, als waere unsere Marktwirtschaft alleine nicht
in der Lage, die Probleme der Umweltverschmutzung zu loesen. Im Gegenteil,
sie verschaerft sie sogar. Massnahmen, die zwar gesamtwirtschaftlich aeus-
serst schaedlich sind, bringen privatwirtschaftlich Vorteile. An einem Bei-
spiel verdeutlicht: Ein Fischer faengt mehr Fische, als das Meer verkraftet
-> der Fischbestand kann sich nicht regenerieren. Fuer die Gemeinschaft ist
das katastrophal, denn woher soll man jetzt den Fisch nehmen? Ganz abgese-
hen von den Folgen fuer die Natur ... Der Fischer hingegen hat privat-
wirtschaftlich voellig richtig gehandelt. Haette er nur den halben Schwarm
gefangen, so haette er befuerchten muessen, dass andere Fischer die restli-
che Haelfte fangen und er so nur den halben Verdienst haette. Genauso steht
es bei der Meeresverschmutzung: "Wozu sollen wir aufhoeren, wenn die ande-
ren weitermachen?" Wir handeln also immer so, wie wir es von anderen be-
fuerchten; auf diese Weise geht die Natur zwangslaeufig zu Grunde. Diesen
Teufelskreis der Marktwirtschaft nennt man 'Rationalitaetenfalle'.

Wie kann man nun aus dieser Falle entkommen, wenn man die Marktwirtschaft
nicht aufgeben will? Es gibt folgende Loesungen:

- Die Nutzungsrechte (bzw. Verschmutzungsrechte) bleiben kostenlos, der
Staat begrenzt aber die Hoechstmenge der Verschmutzung.
Vorteil: Die Verschmutzung waechst nicht ins Grenzenlose, die Politiker
brauchen kaum Erpressungsversuche der Industrie zu befuerchten
(teurer Umweltschutz -> Arbeitplatzvernichtung)
Nachteil: Es besteht kein Anreiz fuer die Industrie (und die Privat-
leute), die Verschmutzungsmenge zu verringern, wenn man mal von
der Verantwortung gegenueber der Natur absieht. Aber wie
wirkungsvoll diese Motivation ist, sieht man ja heute.

- Die Nutzungsrechte werden exklusiv zugeteilt. Bsp.: Einem Fischer wird
ein Gebiet zugeteilt, in dem nur er fischen darf.
Vorteil: Der Eigentuemer pflegt 'sein' Stueck Natur, damit er es auch in
Zukunft nutzen kann.
Nachteil: Praktisch wenn ueberhaupt nur schwer zu realisieren.

- Das Recht auf Umweltverschmutzung wird frei handelbar gemacht, kostet
also Geld.
Vorteile:
Durch die Kosten, die nun fuer die Verschmutzung entstehen, bildet sich
ein Anreiz fuer die Firmen, die Verschmutzung zu begrenzen. Der Prozess
wird aehnlich wie beim Einsatz von menschlicher Arbeitskraft ablaufen: In
den letzten Jahrhunderten wurde der Einsatz menschlicher Arbeitskraefte
immer teurer, so dass im Vergleich zum Bruttosozialprodukt deren Einsatz
sank. Den gleichen Effekt muesste eine Verteuerung des Einsatzes von Um-
welt haben. Im Gegensatz zum jetzigen System (Hoechstmengen) haette die-
ses Verfahren auch zur Folge, dass 'freiwillig' Geld in die Forschung
nach effektiveren Reinigungsverfahren investiert wird. Durch die freie
Handelbarkeit der 'Anrechtsscheine auf Umweltverschmutzung' wuerden sich
die Preise der Nachfrage anpassen, die Umweltnutzung wird also umso teu-
rer, je mehr Unternehmen die Umwelt verschmutzen wollen. Ausserdem kann
der Staat weiterhin eine Hoechstmenge festlegen, nun aber insgesamt und
nicht pro Unternehmen (die Suche nach besseren Reinigungs-Methoden wird
also nicht gebremst).

Was haltet Ihr von der dritten Moeglichkeit? Meiner Meinung nach ist sie
einfach ideal, sie waere die Loesung unserer Umweltprobleme. Einen Haken
hat die Sache allerdings: die Politiker. Leider wird bei uns im Umwelt-
schutz (noch) zuviel Politik gemacht. Die einen wollen lieber Arbeitspla-
etze statt Umwelt, die anderen wollen ihre Steinkohle verbrennen und wieder
andere wollen die Gewinne der Industrie nicht sinken sehen. Zur Rettung un-
serer Umwelt muesste eine unabhaengige Behoerde ueber den Handel mit Um-
weltnutzungsrechten wachen, so wie die Bundesbank ueber den Geldverkehr
wacht. Wer kaeme schon auf die Idee, die Politiker das machen zu lassen?
Die wuerden doch nur die Geldmenge steigern und damit in kuerzester Zeit
eine Inflation verursachen. Warum aber lassen wir die Politiker ueber so
etwas wichtiges wie die Umwelt entscheiden? Wir haben nur eine Umwelt, die
duerfen wir nicht der Ruecksichtnahme auf parteipolitische Interessen op-
fern! Wir brauchen also ein unabhaengiges Bundesumweltamt, keine Umweltmi-
nisterien.

Natuerlich haben wir nicht nur hier in Deutschland umweltpolitische Proble-
me, in der Dritten Welt sind die Probleme noch viel groesser. Der Bundestag
meint, Brasilien durch ein Einfuhrverbot fuer Tropenhoelzer vom Abholzen
der Regenwaelder abhalten zu koennen. Diese Massnahme ist zwar eine Moeg-
lichkeit, dass Abholzen unattraktver zu machen, aber das eigentliche Prob-
lem beruehrt sie nicht. Warum werden denn die Regenwaelder abgeholzt? Nur
aus purer Raffgier? Wieso vernichten die Menschen in Afrika die letzten
Waelder? - Es bleibt ihnen gar nichts anderes uebrig, wenn sie nicht ver-
hungern wollen. Um die Umweltprobleme dort zu loesen, muessen wir die wirt-
schaftliche Entwicklung dort foerdern und bei uns neue Energieformen ent-
wickeln, die dann spaeter in der Dritten Welt genutzt werden koennen.

Es gibt aber noch eine radikale Massnahme: Wenn wir in den Industriestaaten
bestimmte Industriezweige wie z.B. die Stahlindustrie stillegten, so koenn-
ten die unterentwickelten Laender mit der Stahlproduktion Geld verdienen,
anstatt ihre Regenwaelder abzuholzen. Aber wer von uns will schon auf sei-
nen Videorekorder, seinen Zweitcomputer :-) oder den Farbfernseher verzich-
ten? Wie soll man dann das (psychologische) Problem der Arbeitslosigkeit
loesen? Ausserdem kommt dann wieder das Motto "Wir handeln so, wie wir es
von anderen befuerchten." zum tragen. Woher wollen wir wissen, ob dann
nicht die Industrielaender in die entstandene Luecke draengen?
Es gaebe also Loesungsmoeglichkeiten, aber leider hat sich das menschliche
Bewusstsein noch nicht so weit entwickelt. Ob das ueberhaupt moeglich ist?

/
/karus (IKARUS@MAFIA)

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NEXT CDS6

G10 - Die Gesetze

Ueber das Gesetz hat es bei seiner Einfuehrung bereits erbitterte
Debatten gegeben. Das war 1968. Das mit gutem Grund, da sehr
gravierende Einschnitte in Grundrechte vorgenommen wurden,
die ausserdem weitgehend der richterlichen Ueberpruefung entzogen
wurden.

Neu ist im wesentlichen, dass nun neben den trationellen Post-
diensten, auch Telekomunikationsdienste von Drittanbietern
erfasst werden. Insoweit eine konsequente Anpassung an veraenderte
technische und rechtliche Gegebenheiten (teilweise Aufhebung
des Postmonopols).

Was bedeutet das fuer die Mailbox? Sie wird gleichbehandelt, wie
andere Telekommunikationsmedien. Endlich wird sie vom Gesetzgeber
nicht nur zur Kenntnis, sondern sogar ernst genommen! Warum freut
sich da keiner??? ;-)

Die Mailbox, ihre Benutzer und Betreiber werden weder besser noch
schlechter behandelt, als das bei anderen Kommunikationsmededien
der Fall ist. Warum sollte sie auch? Nur weil Ihr davon betroffen
seid?? Macht Euch doch nicht laecherlich...

Von daher ist gegen die Einbeziehung von Mailboxen in das "G10"
nichts einzuwenden. An dem "G10" als solches gibt es allerdings
viel zu noergeln! Das aber schon seit seiner Einfuehrung. Ihr seid
mit Eurer Kritik also da, wo andere schon 1968 waren. Vielleicht
waren sogar Eure Eltern damals deswegen auf der Strasse...

Und nun werden auch allmaehlich, mit einer Verspaetung von gut 20
Jahren, ein paar Computerkids wach. Naja, besser spaet als gar nicht.
Aber wundert Euch nicht, wenn Euch mit dem Schnee von gestern keiner
recht ernst nehmen will.

Guten Morgen, Ihr Blitzmerker!!!
Andy

Doch nun endlich der Gesetzestext:

G10
Gesetz zur Beschraenkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz
Fassung: BGBl I 1968, 949

G10 @ 1
Fassung: 1989-06-08
(1) Zur Abwehr von drohenden Gefahren fuer die freiheitliche
demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des
Bundes oder eines Landes einschliesslich der Sicherheit der in der
Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen
Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages oder der im Land Berlin
anwesenden Truppen einer der Drei Maechte sind die
Verfassungsschutzbehoerden des Bundes und der Laender, das Amt fuer den
militaerischen Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst berechtigt,
dem Brief-, Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegende Sendungen zu
oeffnen und einzusehen sowie den Fernmeldeverkehr zu ueberwachen und
aufzuzeichnen.
(2) Die Deutsche Bundespost hat der berechtigten Stelle auf Anordnung
Auskunft ueber den Postverkehr zu erteilen und Sendungen, die ihr zur
Uebermittlung auf dem Postweg anvertraut sind, auszuhaendigen. Die
Deutsche Bundespost und jeder andere Betreiber von Fernmeldeanlagen, die
fuer den oeffentlichen Verkehr bestimmt sind, haben der berechtigten
Stelle auf Anordnung Auskunft ueber den nach Wirksamwerden der Anordnung
durchgefuehrten Fernmeldeverkehr zu erteilen, Sendungen, die ihnen zur
Uebermittlung auf dem Fernmeldeweg anvertraut sind, auszuhaendigen sowie
die Ueberwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs zu ermoeglichen.
Sie haben fuer die Durchfuehrung der vorstehend genannten Anordnungen das
erforderliche Personal bereitzuhalten, das gemaess @ 3 Abs. 2 Nr. 1 des
Gesetzes ueber die Zusammenarbeit des Bundes und der Laender in
Angelegenheiten des Verfassungsschutzes ueberprueft und zum Zugang zu
Verschlusssachen des jeweiligen Geheimhaltungsgrades ermaechtigt ist.

G10 @ 2
Fassung: 1978-09-13
(1) Beschraenkungen nach @ 1 duerfen unter den dort bezeichneten
Voraussetzungen angeordnet werden, wenn tatsaechliche Anhaltspunkte fuer
den Verdacht bestehen, dass jemand
1. Straftaten des Friedensverrats oder des Hochverrats (@@ 80, 80a, 81,
82 und 83 des Strafgesetzbuches),
2. Straftaten der Gefaehrdung des demokratischen Rechtsstaates (@ 84,
85, 86, 87, 88, 89 des Strafgesetzbuches, @@ 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3
und 4 des Vereinsgesetzes),
3. Straftaten des Landesverrats und der Gefaehrdung der aeusseren
Sicherheit (@@ 94, 95, 96, 97a, 97b, 98, 99, 100, 100a des
Strafgesetzbuches),
4. Straftaten gegen die Landesverteidigung (@@ 109e, 109f, 109g des
Strafgesetzbuches),
5. Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland
stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des
Nordatlantik-Vertrages oder der im Land Berlin anwesenden Truppen
einer der Drei Maechte (@@ 87, 89, 94, 95, 96, 98, 99, 100, 109e, 109f,
109g des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Artikel 7 des Vierten
Strafrechtsaenderungsgesetzes vom 11. Juni 1957 in der Fassung des
Achten Strafrechtsaenderungsgesetzes),
6. Straftaten nach @ 129a des Strafgesetzbuches oder
7. Straftaten nach @ 47 Abs. 1 Nr. 7 des Auslaendergesetzes
plant, begeht oder begangen hat.
(2) Eine Anordnung nach Absatz 1 ist nur zulaessig, wenn die Erforschung
des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert
waere. Sie darf sich nur gegen den Verdaechtigen oder gegen Personen
richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
sie fuer den Verdaechtigen bestimmte oder von ihm herruehrende Mitteilungen
entgegennehmen oder weitergeben oder dass der Verdaechtige ihren Anschluss
benutzt.

G10 @ 3
Fassung: 1968-08-13
(1) Ausser in den Faellen des @ 2 duerfen Beschraenkungen nach @ 1 fuer Post-
und Fernmeldeverkehrsbeziehungen angeordnet werden, die der nach @ 5
zustaendige Bundesminister mit Zustimmung des Abgeordnetengremiums gemaess
@ 9 bestimmt. Sie sind nur zulaessig zur Sammlung von Nachrichten ueber
Sachverhalte, deren Kenntnis notwendig ist, um die Gefahr eines
bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland rechtzeitig zu
erkennen und einer solchen Gefahr zu begegnen.
(2) Die durch Massnahmen nach Absatz 1 erlangten Kenntnisse und
Unterlagen duerfen nicht zum Nachteil von Personen verwendet werden. Dies
gilt nicht, wenn gegen die Person eine Beschraenkung nach @ 2 angeordnet
ist oder wenn tatsaechliche Anhaltspunkte fuer den Verdacht bestehen, dass
jemand eine der in @ 2 dieses Gesetzes oder eine andere in @ 138 des
Strafgesetzbuches genannte Handlung plant, begeht oder begangen hat.

G10 @ 4
Fassung: 1989-06-08
(1) Beschraenkungen nach @ 1 duerfen nur auf Antrag angeordnet werden.
(2) Antragsberechtigt sind im Rahmen ihres Geschaeftsbereichs
1. in den Faellen des @ 2
a) das Bundesamt fuer Verfassungsschutz durch seinen Praesidenten oder
dessen Stellvertreter,
b) die Verfassungsschutzbehoerden der Laender durch ihre Leiter oder
deren Stellvertreter,
c) bei Handlungen gegen die Bundeswehr das Amt fuer den militaerischen
Abschirmdienst durch seinen Leiter oder dessen Stellvertreter,
d) bei Handlungen gegen den Bundesnachrichtendienst dieser durch
seinen Praesidenten oder dessen Stellvertreter,
2. in den Faellen des @ 3 der Bundesnachrichtendienst durch seinen
Praesidenten oder dessen Stellvertreter.
(3) Der Antrag ist unter Angabe von Art, Umfang und Dauer der
beantragten Beschraenkungsmassnahme schriftlich zu stellen und zu
begruenden. Der Antragsteller hat darin darzulegen, dass die Erforschung
des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert
waere.

G10 @ 5
Fassung: 1989-06-08
(1) Zustaendig fuer die Anordnung nach @ 1 ist bei Antraegen der
Verfassungsschutzbehoerden der Laender die zustaendige oberste
Landesbehoerde, im uebrigen ein vom Bundeskanzler beauftragter
Bundesminister.
(2) Die Anordnung ergeht schriftlich; sie ist dem Antragsteller und der
Deutschen Bundespost oder dem anderen Betreiber von Fernmeldeanlagen,
die fuer den oeffentlichen Verkehr bestimmt sind, mitzuteilen. In ihr sind
Art, Umfang und Dauer der Massnahme zu bestimmen und die zur Ueberwachung
berechtigte Stelle anzugeben.
(3) Die Anordnung ist auf hoechstens drei Monate zu befristen.
Verlaengerungen um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate sind auf
Antrag zulaessig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen.
(4) Das Bundesamt fuer Verfassungsschutz unterrichtet das jeweilige
Landesamt fuer Verfassungsschutz ueber die in dessen Bereich getroffenen
Beschraenkungsanordnungen. Die Landesaemter fuer Verfassungsschutz teilen
dem Bundesamt fuer Verfassungsschutz die ihnen uebertragenen
Beschraenkungsmassnahmen mit.
(5) Beschraenkungsmassnahmen sind den Betroffenen nach ihrer Einstellung
mitzuteilen, wenn eine Gefaehrdung des Zwecks der Beschraenkung
ausgeschlossen werden kann. Laesst sich in diesem Zeitpunkt noch nicht
abschliessend beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist die
Mitteilung vorzunehmen, sobald eine Gefaehrdung des Zwecks der
Beschraenkung ausgeschlossen werden kann. Einer Mitteilung bedarf es
nicht, wenn diese Voraussetzung auch nach fuenf Jahren noch nicht
eingetreten ist. Nach der Mitteilung steht den Betroffenen der Rechtsweg
offen; @ 9 Abs. 6 findet keine Anwendung.

G10 @ 6
Fassung: 1968-08-13
(1) In den Faellen des @ 2 muss die Anordnung denjenigen bezeichnen, gegen
den sich die Beschraenkungsmassnahme richtet.
(2) Soweit sich in diesen Faellen Massnahmen nach @ 1 auf Sendungen
beziehen, sind sie nur hinsichtlich solcher Sendungen zulaessig, bei
denen Tatsachen vorliegen, aus welchen zu schliessen ist, dass sie von
dem, gegen den sich die Anordnung richtet, herruehren oder fuer ihn
bestimmt sind.

G10 @ 7
Fassung: 1989-06-08
(1) Die aus der Anordnung sich ergebenden Massnahmen nach @ 1 Abs. 1 sind
unter Verantwortung der antragsberechtigten Stelle und unter Aufsicht
eines Bediensteten vorzunehmen, der die Befaehigung zum Richteramt hat.
(2) Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor oder sind
die sich aus der Anordnung ergebenden Massnahmen nicht mehr erforderlich,
so sind sie unverzueglich zu beenden. Die Beendigung ist der Stelle, die
die Anordnung getroffen hat, und der Deutschen Bundespost oder dem
anderen Betreiber von Fernmeldeanlagen, die fuer den oeffentlichen Verkehr
bestimmt sind, mitzuteilen.
(3) Die durch die Massnahmen erlangten Kenntnisse und Unterlagen duerfen
nicht zur Erforschung und Verfolgung anderer als der in @ 2 genannten
Handlungen benutzt werden, es sei denn, dass sich aus ihnen tatsaechliche
Anhaltspunkte ergeben, dass jemand eine andere in @ 138 des
Strafgesetzbuches genannte Straftat zu begehen vorhat, begeht oder
begangen hat.
(4) Sind die durch die Massnahmen erlangten Unterlagen ueber einen am
Post- und Fernmeldeverkehr Beteiligten zu dem in Absatz 3 genannten
Zweck nicht mehr erforderlich, so sind sie unter Aufsicht eines der in
Absatz 1 genannten Bediensteten zu vernichten. Ueber die Vernichtung ist
eine Niederschrift anzufertigen.

G10 @ 8
Fassung: 1968-08-13
(1) Sendungen des Postverkehrs, die zur Oeffnung und Einsichtnahme der
berechtigten Stelle ausgehaendigt worden sind, sind unverzueglich dem
Postverkehr wieder zuzufuehren. Telegramme duerfen dem Postverkehr nicht
entzogen werden. Der zur Einsichtnahme berechtigten Stelle ist eine
Abschrift des Telegramms zu uebergeben.
(2) Die Vorschriften der Strafprozessordnung ueber die Beschlagnahme von
Sendungen des Postverkehrs bleiben unberuehrt.

G10 @ 9
Fassung: 1978-09-13
(1) Der nach @ 5 Abs. 1 fuer die Anordnung von Beschraenkungsmassnahmen
zustaendige Bundesminister unterrichtet in Abstaenden von hoechstens sechs
Monaten ein Gremium, das aus fuenf vom Bundestag bestimmten Abgeordneten
besteht, ueber die Durchfuehrung dieses Gesetzes.
(2) Der zustaendige Bundesminister unterrichtet monatlich eine Kommission
ueber die von ihm angeordneten Beschraenkungsmassnahmen vor deren Vollzug.
Bei Gefahr im Verzug kann er den Vollzug der Beschraenkungsmassnahmen auch
bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Die Kommission
entscheidet von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden ueber die
Zulaessigkeit und Notwendigkeit von Beschraenkungsmassnahmen. Anordnungen,
die die Kommission fuer unzulaessig oder nicht notwendig erklaert, hat der
zustaendige Bundesminister unverzueglich aufzuheben.
(3) Der zustaendige Bundesminister unterrichtet monatlich die Kommission
ueber von ihm vorgenommene Mitteilungen an Betroffene (@ 5 Abs. 5) oder
ueber die Gruende, die einer Mitteilung entgegenstehen. In den Faellen des
@ 5 Abs. 5 Satz 3 unterrichtet er die Kommission spaetestens fuenf Jahre
nach Einstellung der Beschraenkungsmassnahmen ueber seine abschliessende
Entscheidung. Haelt die Kommission eine Mitteilung fuer geboten, hat der
zustaendige Bundesminister diese unverzueglich zu veranlassen.
(4) Die Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befaehigung zum
Richteramt besitzen muss, und zwei Beisitzern. Die Mitglieder der
Kommission sind in ihrer Amtsfuehrung unabhaengig und Weisungen nicht
unterworfen. Sie werden von dem in Absatz 1 genannten Gremium nach
Anhoerung der Bundesregierung fuer die Dauer einer Wahlperiode des
Bundestages mit der Massgabe bestellt, dass ihre Amtszeit erst mit der
Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, spaetestens jedoch drei
Monate nach Ablauf der Wahlperiode endet. Die Kommission gibt sich eine
Geschaeftsordnung, die der Zustimmung des in Absatz 1 genannten Gremiums
bedarf. Vor der Zustimmung ist die Bundesregierung zu hoeren.
(5) Durch den Landesgesetzgeber wird die parlamentarische Kontrolle der
nach @ 5 Abs.1 fuer die Anordnung von Beschraenkungsmassnahmen zustaendigen
obersten Landesbehoerden und die Ueberpruefung der von ihnen angeordneten
Beschraenkungsmassnahmen geregelt.
(6) Im uebrigen ist gegen die Anordnung von Beschraenkungsmassnahmen und
ihren Vollzug der Rechtsweg nicht zulaessig.

G10 @ 10
Fassung: 1968-08-13
(1) Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel
10 des Grundgesetzes) wird durch dieses Gesetz eingeschraenkt.
(2) Die auf Grund anderer Gesetze zulaessigen Beschraenkungen dieses
Grundrechts bleiben unberuehrt.

G10 @ 11
Fassung: 1968-08-13
Die nach diesem Gesetz berechtigten Stellen haben die Leistungen der
Deutschen Bundespost abzugelten.

G10 @ 12
Fassung: 1989-06-08
(1) Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel
10 des Grundgesetzes) wird durch dieses Gesetz eingeschraenkt.
(2) Die auf Grund anderer Gesetze zulaessigen Beschraenkungen dieses
Grundrechts bleiben unberuehrt.

G10 @ 13
Fassung: 1989-06-08
Die nach diesem Gesetz berechtigten Stellen haben die Leistungen der
Deutschen Bundespost oder anderer Betreiber von Fernmeldeanlagen, die
fuer den oeffentlichen Verkehr bestimmt sind, abzugelten.

G10 @ 14
Fassung: 1989-06-08
Artikel 2 und 3 dieses Gesetzes mit Ausnahme des Artikels 2 Nr. 2, @
100a Nr. 1 Buchstaben b und d, gelten nach Massgabe des @ 13 Abs. 1 des
Dritten Ueberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1)
auch im Land Berlin.

G10 @ 15
Fassung: 1989-06-08
Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des @ 9 Abs. 4, der am Tage nach
der Verkuendung in Kraft tritt, am ersten Tag des auf die Verkuendung
folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.

Das waren jetzt erstmal nur die G10-Gesetze. Jetzt noch die Aenderungen
des Gesetzes uebe Fernmeldeanlagen.
Quelle: Bundesgesetzblatt Nr. 25 14.6.1989

@ 1

(4) Jedemann ist berechtigt, Telekommunikationsdienstleistungen fuer andere
ueber Fest- und Waehlverbindungen, die von der Deutschen Bundespost
TELEKOM bereitgestellt werden, zu erbringen. Dies gilt nicht fuer das
Betreiben von Fernmeldeanlangen, soweit es der Vermittlung von Sprache
fuer andere dient; dieses Recht steht ausschliesslich dem Bund zu
(Telefondienstmonopol).

@ 1a

(1) Betreiber von Fernmeldeanlagen, die Telekommunikationsdienstleistungen
gemaess @ 1 Abs.4 fuer andere erbringen, muessen die Aufnahme des
Betriebes sowie Aenderungen und Aufgabe desselben innerhalb eines Monats
dem Bundesminister fuer Post und Telekommunikation schriftlich anzeigen.
Der Bundesminister fuer Post und Telekommunikation veroeffentlich diese
Anzeigen halbjaehrlich in seinem Amtsblatt.

@ 25
Das ausschliessliche Recht des Bundes, einfache Endeinrichtungen des
Telefondienstes zu errichten und zu betreiben, bleibt bis zum 1.7.1990
bestehen.

@ 26
Betreiber von Fernmeldeanlagen, die Telekommunikationsdienstleistungen
gemaess @ 1 Abs. 4 fuer andere am 1.7.1989 erbringen, muessen den Betrieb
bis zum 1.1.1990 beim Bundesminister fuer Post und Telekommunikation
schriftlich anzeigen.

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NEXT CDS7

G10: Mailboxen unter Kontrolle der Geheimdienste

Die Telekommunikationsanbieter sollen zum verlaengerten Arm von Polizei und
Geheimdiensten gemacht werden. Mit der Verabschiedung des Poststrukturgesetzes
wurden - von der Oeffentlichkeit kaum bemerkt - die Ueberwachungsmoeglichkeiten
durch Polizei und Geheimdienste bei Telekommunikationsdiensten erheblich
erweitert.

Zur Abwehr von drohenden Gefahren fuer die freiheitlich demokratische Grund-
ordnung duerfen die Verfassungsschutzbehoerden (VS), der Militaerische
Abschirmdienst (MAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND) den Tele-
kommunikationsverkehr ueberwachen und in beliebiger Form mit beliebigen Medien
aufzeichnen und in beliebiger Form mit beliebigen Medien aufzeichnen (1).
Dasselbe duerfen jetzt die Strafverfolgungsbehoerden im strafrechtlicher
Ermillungen gem. Par. 100 a und 100 b StPO. Bislang durften der Fernmeldeverkehr
nur auf Tontraeger aufgenommen werden.
Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung jeder beliebigen
Speicherungs- und Auswertungstechnik von Sprache und Daten durch die Geheim-
dienste und Strafverfolgungsbehoerden geschaffen worden. Diese Techniken sind
fuer die effektivere Ueberwachung digitalisierter Netze, insbesondere der
Kommunikation im ISDN fuer die Geheimdienste von besonderem Interesse.

Bestimmte Ueberwachungsmethoden koennen eine neue Qualitaet erreichen. Bereits
1978 hat der Bundesnachrichtendienst einen bestimmten Prozentsatz des Post- und
Fernmeldeverkehrs in die DDR mit folgendem Verfahren ueberwacht (2). Es werden
regelmaessig computergesteuert Gespraeche mitgeschnitten, in denen bestimmte
Begriffe oder Silben enthalten sind. Diese Auswertungen sind nach einem Urteil
des BVerfG von 1985 (3) nur verfassungsmaessig, weil es sich gem. $ 3 G 10 um
eine strategische Ueberwachung handele, die Sach- und nicht personenbezogen
sei.
Die Partner der Gespraeche blieben unbekannt, weil es im Fernsprechverkehr in
der Regel technisch nicht moeglich sei, die Gespraechspartner zu identifizieren,
wenn sie nicht selbst, was selten genug der Fall sei, sich im Verlauf des
Gespraeches ueber ihre Identitaet aeussern (4), so das BVerfG.

Im ISDN ist dies vermutlich nicht mehr der Fall, falls die Geheimdienste ihre
Ueberwachungsmassnahmen in den Vermittlungstellen durchfuehren. Zumindest sind
ueber das Gespraechsende die Vermittlungsdaten rekonstruierbar. Die Gespraechs-
partner lassen sich ueber die Verbindungsdaten in den Vermittlungstellen
identifizieren. Die strategische Ueberwachung gem. $ 3 G 10 waere im ISDN
personenbeziehbar.

Mit den neuen Dienstleistungsangeboten wie TEMEX, Mailboxen, Pressedienste,
elektronischen Bestellungen usw. auf der einen Seite und der Speicherung der
Verbindungsdaten im Netz selbst durch die Post auf der anderen Seite, entstehen
fuer automatisierte Ueberwachungsverfahren ganz neue Moeglichkeiten.

Zudem muss jeder Telekommunikationsanbieter jetzt fuer die Geheimdienste taetig
werden. Auf Anordnung des Innenminsters oder der zustaendigen Laenderbehoerden
muessen Telekommunikationsanbieter den Geheimdiensten und Strafverfolgungs-
behoerden Auskunft ueber den durchgefuehrten Fernmelde- und Datenverkehr
erteilen, Sendungen die ihnen zur Uebermittlung auf Telekommunikationsnetzen
anvertraut worden sind, aushaendigen und die Ueberwachung und Aufzeichnung des
Telekommunikationsverkehrs ermoeglichen (5).

Fuer die Durchfuehrung muss jeder Telekommunikationsanbieter derartiger Mass-
nahmen Personal bereithalten, dass nach den Bestimmungen des Gesetzes ueber die
Zusammenarbeit des Bundes und der Laender in Angelegenheiten des Verfassungs-
schutzes vom Verfassungschutz ueberprueft ist und zum Zugang zu Verschlussachen
des jeweiligen Geheimhaltungsgrades ermaechtigt ist (6). Damit muss jeder
Telekommunikationsanbieter (z.B. Mailboxbetreiber) dem Verfassungsschutz
mindestens eine Person zu nennen, die vom Verfassungsschutz sicherheitsueber-
prueft wird und aufgrund dieser Ueberpruefung die Berechtigung zum Zugang zu
Verschlussachen hat. Wer derartiges Personal nicht bereitstellt, kann mit einer
Geldbusse bis zu 30.000,- DM bestraft werden (7). Jeder Telekommunikations-
anbieter ist verpflichtet, dem Verfassungschutz MitarbeiterInnen zu nennen,
die dieser im Rahmen einer Sicherheitsueberpruefung ausschnueffeln darf und die
fuer die Ueberwachungsmassnahmen der Geheimdienste zur Verfuegung stehen. Bei
Anbietern, die Telekommunikationsdienstleistungen alleine oder zu zweit an-
bieten, kommt dies einer generellen Sicherheitsueberpruefung von Tele-
kommunikationsanbietern durch den Verfassungschutz gleich. Zudem koennen die
zustaendigen Stellen natuerlich jederzeit die Ueberwachungsmassnahmen mit
eigenen Mitarbeitern durchfuehren.

Nach dieser Aenderung des G 10 muss jeder Telekommunikationsanbieter und jeder
Nutzer damit rechnen, dass die Geheimdienste auch rueckwirkend sowohl die
Herausgabe von Daten ueber Verbindungen, als auch den Inhalt z.B. von
elektronischen Faechern in Mailboxen, verlangen koennen. Massgeblich fuer die
rueckwirkende Herausgabe, ist der Zeitpunkt der Anordnung. Sie ergeht schrift-
lich und ist dem Telekommunikationsanbieter mitzuteilen. Sie sollte sich jeder
Betroffene vorlegen lassen. Andernfalls ist weder Herausgabe noch Ueberwachung
zulaessig. Weiterhin muss jeder Telekommunikationsanbieter Ueberwachungs-
massnahmen fuer die Zukunft bei Vorliegen einer Anordnung dulden. Diese ist auf
hoechstens drei Monate befristet und darf jeweils nur um drei Monate ver-
laengert werden, falls die Vorraussetzungen der Anordnung fortbestehen.

Die vom Gesetz intendierten Ueberwachungsmassnahmen richten sich dabei nicht
primaer gegen den Telekommunikationsanbieter, sondern gegen die Nutzer der
Telekommunikationsdienste. Der Telekommunikationsanbieter wird im Falle von
Ueberwachungsmaanahmen einer besonderen Schweigepflicht unterworfen (8). Teilt
er einem anderen die Tatsache der Ueberwachung mit, so kann mit Freiheitstrafe
bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Ein zynischer Wermutstropfen: Die Geheimdienste bezahlen alle Leistungen, die
fuer sie im Rahmen von X-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-X-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-X
 
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